Erbhöfe für lupenreine „Arier“

Am 17. März 1934 veröffentlichte die „Mendener Zeitung“ die „Erbhöfe des Amtes Menden“. Alle Zeitungen waren inzwischen gleichgeschaltet, ihre Veröffentlichungen waren praktisch offizielle Bekanntmachungen des NS-Regimes. Mit dem „Reichserbhofgesetz“ vom 29. September 1933 wurde festgelegt, dass der Erbhof ungeteilt an den ältesten Sohn überging, sofern dieser seine „arische Reinrassigkeit“ seit 1800 nachweisen konnte. Es wurden sogenannte Erbhöfe geschaffen, um das

Bauerntum … als Blutquelle des deutschen Volkes zu erhalten.

„Mendener Zeitung“ vom 17. März 1934

Dabei richtete sich das Gesetz ausdrücklich an Klein- und Mittelbauern, da nur Bauern bis 125 Hektar Erbhofbauern werden konnten.

Wir bringen nachstehend das gerichtliche Verzeichnis der in den Gemeinden Menden, Bösperde, Böingsen, Oesbern, Wimbern, Sümmern, Halingen und Schwitten gelegenen Höfe, deren Eintragung in die Erbhöferolle in Aussicht genommen ist.

Die Erbhöfe der Gemeinde Wimbern: Bilge gt. Kalthoff, Caspar; Brinkmann, gt. Bilge, Wilhelm; Goeke, Josef; Großkettler, Caspar; Gurris, Wwe.; Schröder, Karl; Filthaut, Franz; Goeke, Wwe.; Korte, Wilhelm;

Insgesamt 9 Erbhöfe.

„Mendener Zeitung“ vom 17. März 1934

Zehneinhalb Jahre später, im November 1944, ergeht speziell an jeden Erbhof die Aufforderung: „Jeder Erbhof baut ein Behelfsheim.“ In dem Aufruf des Sonderbeauftragten des Gauleiters für diese „Aktion im Gaugebiet“ wurden als späteren Verwendungszweck „Gesindewohnung, Kleintierstall und Ausländerwohnung“ angegeben. Für jedes in Selbsthilfe fertiggestellte Behelfsheim sollte eine „Reichsprämie von 1700,- Mark“ gezahlt werden.

Möglicherweise sollten diese Behelfsheime auch Ersatz für durch Bomben zerstörte Bauernhöfe sein, zumal die Bombardierung der Alliierten zu diesem Zeitpunkt auch die ländlichen Regionen erreichte.

Soweit sich die Zeitzeugen erinnerten, kam es seitens der Wimberner Landwirte nicht zum Bau der geforderten Behelfsheime.1

  1. „Mendener Zeitung“, 10.11.1944 ↩︎