Acht Jahre kein Schützenfest

Die Auswirkungen auf die Schützenbruderschaft waren sehr einschneidend:

  • Leitung des Vereins durch den „Vereinsführer“ (siehe oben)
  • Zweimalige Änderung der alten Satzung von 1893 im Juni 1937 und im Kriegsjahr 1941 (Einheitssatzung)
  • Kein Schützenfest in den Jahren von 1940 bis 1947
  • Anschaffung einer Fahne
  • des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen
  • Das Tragen von Schützenuniformen und anderen Schützensymbolen wie Achselstücke, Epauletten, Schärpen oder Sternen war verboten1
  • Paramilitärische Ausrichtung des Vereins:
    • Zwangsverpflichtung aller Schützenbrüder unter 45 Jahren zum Schießsport, Gründung einer Schießgruppe unter Leitung eines Schießwartes
    • Planung und Bau eines Schießstandes. Der Bau einer solchen Anlage wurde von den Schützen allerdings durch recht zögerliche Herangehensweise erfolgreich verhindert.
  1. „Mendener Zeitung“, 08.07.1938 ↩︎