Die erste vollständige Übersicht über die Besiedlung Wimberns ergibt sich aus den Steuerlisten der Jahre 1536 und 1565. Wie die späteren Steuerlisten beweisen, hat sich die Anzahl der Höfe über Jahrhunderte hinweg kaum verändert. Das hängt vor allem mit dem System von Grundherrschaft und Hörigkeit zusammen. Die Grundherrschaft duldete keine Teilung der Höfe.
Die Schützenbruderschaft St. Johannes Wimbern hat in ihrer Festschrift anläßlich ihres 100jährigen Jubiläums die Steuerlisten detailliert ausgewertet. Anhand aller verfügbaren Unterlagen und nach bestem Wissen sind für die einzelnen Höfe durchlaufende Reihen erarbeitet worden. Aus der Höhe der Steuerbeträge konnte auf die Größe der Höfe geschlossen werden. Interessant ist die „Schornsteinsteuer“ von 1664. Hier wurde eine Steuer nach Maßgabe der Feuerstellen erhoben. Man ersieht aus der Steuerliste, dass die meisten Höfe damals nur ein „Feuer“ (offene Herdstelle auf der Deele) und einen Backofen besaßen. Der Beringhof und die Höfe Langscheid und Schlünder am Graben besaßen je einen Kessel zum Bier brauen. Niemand in Wimbern besaß einen Stubenofen, das heißt, es gab außer der offenen Herdstelle keine beheizbaren Räume. In der Nachbarschaft besaßen nur der Schulte in Werringsen und der Wirt Ludwig in Niederoesbern einen Stubenofen.
Die Schornsteinsteuerliste aus dem Jahr 1664 gibt auch Hinweise auf die Wohnverhältnisse der nichtbäuerlichen Bevölkerung. Erstmalig sind „Einwohner“ aufgeführt. Einwohner (später auch Beilieger genannt) sind Familien, die auf dem Grund eines Bauern in einem separaten (kleinen) Haus wohnten und wohl in einer gewissen Abhängigkeit von diesem Bauern waren. Vielfach waren es Handwerker. So war 1664 mit dem Hof Langscheid ein Einwohner Schüpstoel mit eigenem „Feuer“ verbunden. Auch in Bellingsen gab es damals solche Einwohner: Albert beim Hof Winold (später Humpert) und Peter Schüpstoel beim Hof Johan (später Joachim).
Auf dem Hof Schlünder zu Wimbern hatte im Jahr 1664 der Schwiegervater des Bauern ein eigenes „Feuer“ zu versteuern. Er hatte den Hof abgegeben und bewohnte ein separates Altenteil-Haus. Früher sagte man hierzu auch: er genoß die Leibzucht.
Die Steuerliste von 1717 weist aus:
- bei Hellmich: einen Einwohner mit Frau
- bei Filthoet: eine Beiliegerin, deren Mann zu Wiehagen Baumeister (Großknecht) ist
- Gosmann als Wirt
- bei Gurris in Bellingsen: eine Frau, deren Mann in Sümmern Baumeister ist.
Aus der Steuerliste von 1759 ergibt sich:
- bei Langschede wohnt ein Schusterjunge
- bei Gurris in Bellingsen: ein Beilieger Diedrich Schröer mit Frau
- bei Schüppstaul: Sohn Gerd, Schreiner und Sohn Kaspar, Lehrjunge
- bei Kleineyer, Kötter und Schneider: ein Lehrjunge Johann Schröder.
Ohne Zuordnung zu einem Hof sind aufgeführt:
- Vincenz Helmig, ein Beilieger
- Heinrich Quente, ein Beilieger und Linnenweber mit Frau und Sohn Heinrich als Lehrjunge
- Hermann Bellinghoff (Bertinghoff, Beringhoff), ein Beilieger und Schneider mit Geselle Johann Jöhle.
Die Steuerliste aus dem Jahr 1779 enthält folgende Informationen:
- Kleineier, ein Zimmermann
- Vinzenz Helmig, ein Schuster
- bei Gosmann: ein Beilieger,
- Schüppstuhl, ein Vaßbänder (Faßbinder)
- Hermann Beringhoff, ein Einwohner und Schneider mit Frau.
Im Jahre 1780 wohnt bei Nadermann ein Beilieger J. Plumper (gemäß Gesindesteuerliste).
Sowohl in kurkölnischer als auch in hessischer Zeit hat das Dorf Bellingsen steuer- und verwaltungsmäßig zu Wimbern gehört. Deshalb ist Bellingsen in den Listen mit erfasst worden. Interessant ist, dass von den vier Höfen in Bellingsen zwei zur Pfarrei Menden und zwei zur Pfarrei Voßwinkel gehört haben.