Während in den ersten Jahren des Dritten Reiches die übrige Lebensmittelversorgung der Bevölkerung weitgehend aus eigener Landwirtschaft gedeckt werden konnte, war die Eiweiß- und Fettversorgung in erheblichem Maße von Importen abhängig.
Eine im April 1933 eingerichtete „Reichsstelle für Öle und Fette“ bündelte die staatliche Regulierung des Inlandsmarktes durch Festsetzung von Preisen und Preisspannen. Hinzu kam eine „Verbrauchslenkung” durch Propaganda und Preisgestaltung: Der Verzehr von Brot, Kartoffeln und Zucker sollte gefördert werden, als Brotaufstrich wurde Marmelade empfohlen und subventioniert, der Eintopfsonntag (siehe oben) sollte Fleisch und Fett sparen. Trotz aller Maßnahmen wurde 1936 aus eigener Erzeugung nur 68,8 Prozent des Pro-Kopf-Fettverbrauchs für die Ernährung erwirtschaftet.
In dieser Zeit der Unterversorgung mit Fetten und Ölen („Fettlücke“), die im Dritten Reich zu Hamsterkäufen und langen Warteschlangen an den entsprechenden Verkaufsstellen führte, erhielt die minderbemittelte Bevölkerung Fettverbilligungsscheine, um deren Fettversorgung – wenn auch auf einem sehr niedrigen Niveau – zu sichern.
So kündigt die „Mendener Zeitung“ am 4. Juli 1938 die Ausgabe von Fettverbilligungsscheinen auch für die Gemeinde Wimbern an:
Ausgabe der Fettverbilligungsscheine
Die Ausgabe der Fettverbilligungsscheine und Bezugsscheine für die Gemeinden Bösperde, Halingen, Schwitten, Oesbern, Sümmern und Wimbern erfolgt ab 5. Juli d. J. bei der Amtsverwaltung in Menden. Ausweiskarte und Verdienstbescheinigungen sämtlicher Hausangehörigen sind vorzulegen.
„Mendener Zeitung“ vom 4. Juli 1938
Die Fettlücke selbst war kein typisches nationalsozialistisches Problem: Sie wurde bereits während der Hungerkatastrophen im Ersten Weltkrieg sichtbar (Steckrübenwinter) und zog sich bis in die 1950er Jahre hinein. In Westdeutschland wurden 1950 die Lebensmittelkarten abgeschafft; in der DDR erst im Mai 1958. Durch die rigorosen Maßnahmen des NS-Regimes erhielt die Problematik aber besondere Aufmerksamkeit.