Die Auswirkungen auf die Schützenbruderschaft waren sehr einschneidend:
- Leitung des Vereins durch den „Vereinsführer“ (siehe oben)
- Zweimalige Änderung der alten Satzung von 1893 im Juni 1937 und im Kriegsjahr 1941 (Einheitssatzung)
- Kein Schützenfest in den Jahren von 1940 bis 1947
- Anschaffung einer Fahne
- des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen
- Das Tragen von Schützenuniformen und anderen Schützensymbolen wie Achselstücke, Epauletten, Schärpen oder Sternen war verboten1
- Paramilitärische Ausrichtung des Vereins:
- Zwangsverpflichtung aller Schützenbrüder unter 45 Jahren zum Schießsport, Gründung einer Schießgruppe unter Leitung eines Schießwartes
- Planung und Bau eines Schießstandes. Der Bau einer solchen Anlage wurde von den Schützen allerdings durch recht zögerliche Herangehensweise erfolgreich verhindert.
- „Mendener Zeitung“, 08.07.1938 ↩︎