Eine Schützenmesse der„Wingberer Baurschaft“

In Wimbern hält sich die mündliche Überlieferung, dass es bereits weit vor 1891 einen Schützenverein im Ort gegeben haben soll. Die auch heute noch erzählte Geschichte hat – kurz zusammengefasst – folgenden Inhalt:

In den Anfangsjahren des heutigen Vereins, also von 1891 bis 1895, durfte das Wimberner Schützenfest von Amts wegen nur auf einem Tag gefeiert werden. Fast in jedem Jahr versuchte der damalige Vorstand, ein Fest für zwei Tage zu erreichen. Begründet wurde der Antrag damals vor allem damit, dass es bereits weit vor 1891 einen Schützenverein gegeben habe, also eine frühere Tradition fortgeführt wurde. Der Verein sei aber damals behördlicherseits verboten worden, weil auf einem Schützenfest ein Mann auf ungeklärte Weise zu Tode gekommen sei.

Soweit die mündliche Überlieferung.

Diese Aussagen führten zu intensiven Nachforschungen im Staatsarchiv Münster, im Stadtarchiv Menden, im Pfarrarchiv
St. Vinzenz Menden
und im Privat­archiv Höllinghofen. Die Nachforschungen zielten darauf ab, herauszufinden, ob dieser Todesfall möglicherweise in den Polizeiakten vermerkt ist oder über die Einstellung des Schützenfestes und die Löschung des Vereins Eintragungen vorhanden sind.
Das Ergebnis dieser Forschung ist, dass die oben genannte mündliche Überlieferung aktenmäßig nicht bestätigt werden konnte.

Foto eines Dokuments aus dem Pfarrarchiv Menden, in dem die Wingberer Baurschaft erwähnt wird.
Im Pfarrarchiv von St. Vinzenz in Menden befindet sich im Archivalienband 24 (Foto) der Brief von Pastor H. E. Zumbroich aus dem Jahre 1789.

Aber die Nachforschungen im Pfarrarchiv St. Vinzenz Menden brachten auf eine völlig andere Art und Weise die Bestätigung, dass es weit vor 1891 bereits einen Schützenverein in Wimbern gab. Dort befindet sich im Archivalienband 24 ein Schriftstück des Pastors H. E. Zumbroich (1782-1807 in Menden) ohne Jahresangabe. Aus anderen Quellen ergibt sich aber, dass dieses Protokoll im Jahre 1789 angefertigt wurde. Es ist ein Bericht über die Pfarrei, der vom Generalvikariat in Köln unter dem 12. Juni 1789 angefordert worden war. In dem Bericht ist zu lesen:

… nebst dieser geistl. Bruderschaften hat sonst hier zu Menden eine Schützen Bruderschaft bestanden, die sich jährlich einmal im Vogelschießen geübet, und nach abgeschossenen Vogel bei einem Biergelag tapfer gezecht und getanzet haben. Seit 1763 ist das Vogelschießen unterblieben. Die Bruderschaft soll dem Vernehmen nach einige Einkünfte haben, welche ich nicht gewiss habe auskundschaften können. Dergleichen Schützen-Bruderschaften sind auch zu Schwitten und Wingbern gewesen, wovon aber jetzt weiter nichts mehr existiert, als dass die Wingberer Baurschaft noch jährlich in der Kapelle zu Werringsen eine sogenannte Schützenmesse halten läßt, und dafür das Stipendium mit 30 Stüber bezahlt.

Pfarrarchiv St. Vinzenz Menden, Archivalienband 24, Birief des Pastors H. E. Zumbroich, vermutlich aus dem Jahr 1789

Damit ist der erste eindeutige Beweis erbracht, dass es in Wimbern bereits lange vor 1891, und zwar schon vor 1789, einen Schützenverein gegeben hat.

Einen weiteren liefert die „Mendener Zeitung“ vom 16. Juli 1895. Danach erinnerten sich in diesem Jahr die Wimberner, dass 1807 zum letzten Mal vor der Neugründung des Vereins ein Schützenfest gefeiert wurde. In dem Artikel heißt es:

Vor zwei Jahren entschlossen sich die Bewohner unseres Ortes, das seit dem Jahre 1807 nicht mehr gefeierte Schützenfest auf’s neue aufblühen zulassen. Dem neugegründeten Verein traten auch sofort verschiedene Mendener als Mitglieder bei.

„Mendener Zeitung“ vom 16. Juli 1895

Damit wird von zwei voneinander unabhängigen Quellen der Beweis erbracht, dass der heutige Schützenverein auf eine mehr als 200jährige Tradition zurückblicken kann. Wimbern hätte schon im Jahre 2014 das 225jährige Bestehen seines Schützenvereins feiern können.

Auch das Protokollbuch der Gemeinde Wimbern von 1847 bis 1890 weist zweifelsfrei nach, dass es in Wimbern vor 1891 dörfliche Feste gegeben hat. Es enthält folgenden Eintrag:

Wimbern den 28. Dezember 1878

Gemeindeverordnetenversammlung behufs Feststellung für Abgaben an Arme für öffentliche Lustbarkeiten:

  1. für jede öffentliche Tanzbelustigung 6 M
  2. für musikalische und deklamatorische Vorträge, sogenannte Tingel Tangel 6 M
  3. für ein Concert pro Tag 3 M
  4. für ein Karussel pro Tag 3 M

Angeführte Abgaben zum Besten der Armen sind einstimmig festgesetzt.

v. g. u.

gez. Filthaut, Vorsteher, gez. Schotenröhr, gez. Göeke, gez. Großkettler

Protokollbuch der Gemeinde Wimbern von 1847 bis 1890

Wir können wohl mit Sicherheit annehmen, dass derartige Dorffeste schon vor 1878 stattgefunden haben, denn sonst hätten sich die Gemeindeverordneten nicht damit beschäftigt.