Zögerlich und abwartend

Die Weltwirtschaftskrise von Oktober 1929 ging zwar von den USA aus, brachte aber auch in Deutschland schlimmste Veränderungen. Da die amerikanischen Kredite vom deutschen Markt abgezogen wurden, sank die Industrieproduktion rapide, und die Zahl der Arbeitslosen stieg im Jahre 1931 auf sechs Millionen.

In Deutschland herrschte furchtbare Armut. 1930 zogen die Nationalsozialisten als zweitstärkste Partei in den Reichstag ein. Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler. Es folgten das Ermächtigungsgesetz, das die demokratische Gewaltenteilung aufhob, und das Verbot aller politischen Parteien außer der NSDAP.

Im Jahre 1933 begann auch der Prozess der „Gleichschaltung“ als Vereinheitlichung des gesamten politischen und gesellschaftlichen Lebens im Deutschen Reich.

Nach dem Führerprinzip sollte Adolf Hitler nicht nur militärisch, sondern auch in allen politischen und rechtlichen Gebieten die oberste Befehlsgewalt haben, ohne kontrollierende Instanzen.

Das Führerprinzip wurde auf alle Lebensbereiche übertragen und erstreckte sich von staatlichen Organisationen bis hin zu den Schützenvereinen. Eine Gruppe (ein Volk, ein Verein etc.) musste sich ohne Einschränkungen den Entscheidungen des jeweiligen Führers unterordnen. Demokratische Mehrheitsentscheidungen fanden nicht mehr statt.

Entscheidungen wurden somit von einer einzelnen Person getroffen, der gegebenenfalls Berater beigeordnet waren.

In Vereinen wurde das Führerprinzip ab Mitte des Jahres 1933 umgesetzt, was sich formal darin äußerte, dass der Vorsitzende des Vereins entsprechend der Gleichschaltung neu gewählt oder von oben bestimmt wurde. Seinen Vertreter ernannte er dann, was „der Genehmigung der höheren Stellen unterlag“. Danach nannte er sich nicht mehr „Vorsitzender“, sondern „Führer“.

Diesen politischen Vorgaben der Nationalsozialisten musste auch der Wimberner Schützenverein Rechnung tragen. In einer außerordentlichen Generalversammlung am 18. März 1934

… nahm Ortsgruppenleiter Wilhelm Pferdekämper*1 das Wort. Er legte der Versammlung das Führerprinzip klar, worauf zur Gleichschaltung geschritten wurde.

Mit diesen nüchtern klingenden Worten des Chronisten wurde die Anpassung an die gesellschaftlichen Verhältnisse dargestellt. Es steht der Nachwelt nicht zu, aus sicherer Distanz die nationalsozialistische Ausrichtung des Vereinslebens irgendeiner Person oder dem Verein vorzuwerfen. Zu stark war der gesellschaftliche und öffentliche Zwang. Zudem war 1934 bei der Einführung der nationalsozialistischen Prinzipien das Ausmaß der späteren Katastrophe nicht im Entferntesten zu erahnen. Allerdings ist diese Einsicht, keine Vorwürfe zu erheben, keine Aufforderung zum Vergessen.

In diesem Zusammenhang möge es erlaubt sein, aus der Rede des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker vom 8. Mai 1985 zu zitieren:

Die meisten Deutschen hatten geglaubt, für die gute Sache des eigenen Landes zu kämpfen und zu leiden und nun sollte sich herausstellen: Das alles war nicht nur vergeblich und sinnlos, sondern es hatte den unmenschlichen Zielen einer verbrecherischen Führung gedient. … Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart. Wer sich der Unmenschlichkeit nicht erinnern will, der wird wieder anfällig für neue Ansteckungsgefahren.

Das Protokollbuch vermerkt ausdrücklich, dass alle Generalversammlungen in der Zeit des Nationalsozialismus mit dem „deutschen Gruß“ eröffnet wurden. Entscheidender jedoch war, dass sich die Struktur des Vereins grundlegend ändern musste. An der Spitze stand nun der sogenannte „Vereinsführer“.

Waren bisher alle Vorstandsmitglieder von der ordentlichen Generalversammlung demokratisch gewählt worden, wurde jetzt nur noch der Vereinsführer gewählt. Dieser ernannte dann alle anderen Vorstandsmitglieder. Erstmalig wurde darüber hinaus die Position eines Stellvertreters (hier: des Vereinsführers) eingerichtet. Darüber hinaus ernannte der neu gewählte Vereinsführer einen Schießwart und Beiräte.

Als Vereinsführer wurde 1934 Franz Schriek gewählt, der diesen Posten allerdings nur drei Jahre innehatte, ihm folgte 1937 Kaspar Schumacher.
In der regulären Generalversammlung am 2. April 1934 kam dann ein weiterer paramilitärischer Effekt zum Tragen: Die Schützenbrüder unter 45 Jahren wurden zum Schießsport zwangsverpflichtet:

Der Vereinsführer legte sodann den Schützenbrüdern Ziel und Zweck des deutschen Schießsportverbandes dar und betonte, dass jeder Schützenbruder unter 45 Jahren sich am Schießsport zu beteiligen und einen Betrag von RM 0,10 pro Monat zu entrichten habe. Dann wurden die in Frage kommenden Schützenbrüder verlesen.

Königspaar und Vorstand
Königspaar, drei Hofdamen und Vorstand 1934/35 (von links, hintere Reihe): Heinrich Fildhaut, Heinrich Spiekermann, Caspar Bilge, Josef Spiekermann; (mittlere Reihe): Wilhelm Goeke, Heinrich Schüpstuhl, Franz Schriek (Vereinsführer), Maria Goeke, Josef Gurris, Franz Coerdt; (vordere Reihe): Theresia Rosenbaum, Caspar Schumacher, Mia Fildhaut (Königin), Heinrich Rosenbaum (König), Agnes Langes, Josef Fildhaut.

Ein Jahr später trat der Verein aus dem deutschen Schützensportbund aus. Das war die sportliche Konkurrenzvereinigung zum oben genannten nationalsozialistisch-militärisch ausgerichteten Schießsportverband, dem die Wimberner sich ein Jahr vorher angeschlossen hatten.

Gruppenfoto
Schützenfest-Sonntag 1936 (von links, stehend): Franz Coerdt, Heinrich Schüpstuhl, Franz Schüpstuhl, Otto Großkettler-Schulte, Josef Spiekermann, Franz Schriek (Vereinsführer), Caspar Schumacher; (sitzend): Luise Korte, Wilhelm Goeke, Elisabeth Schüpstuhl, Josef Fildhaut, Rosalie Danne-Rasche (Königin), Alfons Gaugel (König), Hilde Fildhaut, Josef Gurris, Agnes Langes.

Natürlich bedurfte es bei einer derartigen militärischen Schießausrichtung auch eines Schießstandes. Aber für die Schaffung einer solchen Anlage schien bei den Schützenbrüdern keine rechte Begeisterung aufzukommen. In der Generalversammlung 1936 wurde dieser Tagesordnungspunkt als letzter behandelt. Konkrete Beschlüsse hinsichtlich des Ortes, der Konstruktion oder des Arbeitseinsatzes wurden nicht gefasst. Eher hinhaltend beschlossen die Anwesenden, den Schießstand

… sobald wie möglich in Angriff zu nehmen.

Tatsächlich wurde dieser aber nie fertiggestellt, es blieb bei den Ausschachtungsarbeiten in „Nadermanns Tännekes“. Das ausgeworfene Loch ist heute noch teilweise auf dem Weg von Beringhoff/Arndt nach Klein-Hamburg zu sehen.

19377
Gruppenbild mit König 1937 (von links): Maria Hans (verdeckt), Franziska Langes, Maria Korte (Königin), Christoph Schüpstuhl (König), Elisabeth Schüpstuhl, Franziska Bilge.

Im Frühjahr 1937 kam eine neue Gleichschaltungswelle auf die Vereine zu. Die Schützenvereine wurden unter Androhung der Auflösung gezwungen, sich dem Deutschen Schützenbund (DSB) anzuschließen und die Einheitssatzung des nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen zu übernehmen. Es ging der Partei um eine totale Kontrolle allen Vereinslebens, um ideologische Beeinflussung der gesamten Bevölkerung und um eine Förderung der geistigen und körperlichen Wehrtüchtigkeit der männlichen Jugend. Dementsprechend heißt es in Paragraf 2 der Satzung des Deutschen Schützenverbandes im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen (DRL):

Der Verein bezweckt die leibliche und charakterliche Erziehung seiner Mitglieder und Pflege des Volksbewusstseins im Geiste des Nationalsozialismus. … Der Verein bezweckt Pflege des Schiessens, des Schiesssportes und des Schützenwesens im Dienste der allgemeinen Ziele des Staates und im Sinne der vom Reichssportführer geleiteten deutschen Sportbewegung.

Zur Umsetzung der Satzung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen fand in Wimbern eine Woche nach dem Fest, am 13. Juni 1937, unter dem Schützenzelt eine außerordentliche Generalversammlung statt. Einziger Punkt der Tagesordnung: Genehmigung der neuen Satzung. Die Wimberner Schützenbrüder hielten sich aber mit ihrer Teilnahme an dieser Versammlung deutlich zurück: Nur 35 Schützenbrüder waren erschienen, die die vom Vereinsführer vorgelesene Satzung unter den vorgegebenen Bedingungen einstimmig annehmen mussten. Damit waren die alten Statuten aus dem Jahre 1893 außer Kraft gesetzt.

Mit der erzwungenen Zustimmung zu der Einheitssatzung in der Generalversammlung im Juni 1937 verlor der Schützenverein seine Freiheit.
Vermutlich genügte aber auch die Satzung aus dem Jahre 1937 nicht den Vorstellungen und Interessen der Herrschenden.

Bereits im Jahre 1941, also in einem Kriegsjahr, wurde dem Verein eine neue Einheitssatzung aufgezwungen.

Andere Bereiche der Einflussnahme und Gleichschaltung des Vereins waren in der letzten Generalversammlung vor dem Zweiten Weltkrieg (10. April 1939) die Fahnenanschaffung und die Uniformfrage. Die Anschaffung einer Fahne des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL) wurde in der Versammlung beschlossen. Diese Fahne ist auf einigen Fotos aus dem Jahre 1939 zu sehen (siehe Abbildung 38). Hinsichtlich der Uniformen heißt es im Protokollbuch nur:

Dann wurde die Versammlung über die Uniformfrage aufgeklärt.

Gruppenfoto
Schützenfest-Sonntag 1938. Der Vorstand im Gegensatz zum folgenden Jahr noch in der üblichen Uniform (von links, obere Reihe): Heinrich Schüpstuhl, Josef Schüpstuhl gen. „Piff“, Wilhelm Brunert; (mittlere Reihe): Paula Beringhoff, Josef Fildhaut, Caspar Schumacher (Vereinsführer), Otto Schulte, Willi Schulte, Josefa Schüpstuhl, Franz Schriek (Bürgermeister); (vordere Reihe): Franziska Bilge, Wilhelm Goeke, Maria Vehre (Königin), Heinrich Beringhoff gen. „Inne“ (König), Mia Beringhoff, Caspar Bilge.

Das Protokollbuch macht zu dieser „Uniformfrage“ keine weiteren Ausführungen. Welche Richtlinien die Nationalsozialisten in dieser Frage verbindlich vorgaben, dokumentiert ein Artikel in der Zeitung der „Westfälische Telegraph“, Menden vom 8. Juli 1938.

Besonders interessant sind hier die Bestimmungen in den Punkten drei, vier und fünf, in denen angeordnet wird, dass die bisherigen Schützenuniformen durch den Schützenanzug des DSB ersetzt werden sollen und alle Rangabzeichen wie Schleppsäbel, Achselstücke, Epauletten, Feldbinden, Schärpen, Sterne usw. ebenso verboten sind wie andere Abzeichen aller Art:

Zur Frage der Schützenuniform

Wichtige Richtlinien für die Schützenvereine und ihre Mitglieder

Menden. Durch eine besondere Anordnung hat der Verbandsführer des Deutschen Schützenverbandes die Fragen der Schützenuniform und die Rang­abzeichen endgültig geregelt. In dieser Anordnung wird folgendes bestimmt:

  1. Traditionsuniformen, deren Bestehen seit 75 Jahren nachweisbar ist, und die seit diesen 75 Jahren ständig getragen wurden, werden auch in Zukunft weitergetragen. Sie können daher bei Neueintritt in den betreffenden Vereinen neu angeschafft und bei Unbrauchbarwerden alter Stücke neu angefertigt werden. Ein Frack ist keine Schützenuniform. Die Erlaubnis zum Tragen erteilen die Gaue des DSB, denen entsprechende Anträge mit erforderlichen Unterlagen einzureichen sind.
  2. Schützenuniformen (Anzüge), die weniger als 75 Jahre alt sind, können von den Besitzern aufgetragen werden. Sie dürfen bei Unbrauchbarwerden oder Eintritt eines neuen Mitglieds nicht neu beschafft werden. In diesen Fällen tritt an deren Stelle der neue Schützenanzug des DSB.
  3. Schützenuniformen (Anzüge), die in ihrem Aussehen den Uniformen des alten Heeres oder der neuen Wehrmacht ähneln, dürfen nicht mehr weitergetragen werden. An deren Stelle tritt der neue Schützenanzug des DSB. Bis zu dessen Anschaffung erscheinen die Schützen in bürgerlicher Kleidung.
  4. Als Rangabzeichen sind ausschließlich die vom Deutschen Schützenverband bestimmten zu verwenden. Andere Rangabzeichen, wie Schleppsäbel, Achselstücke, Epauletten, Feldbinden, Schärpen, Sterne usw. sind verboten.
  5. Das Tragen von Abzeichen aller Art in der Masse, wie sie bisher oft getragen wurden, hat zu unterbleiben. Zu tragen sind: Abzeichen der Partei oder deren Gliederungen, Abzeichen des DRL, Abzeichen des DSB. Vereinsabzeichen und Medaillen sind Erinnerungsstücke, die (nur einmal zu verwenden) am Tage des Erwerbs getragen, aber späterhin nicht mehr zur Uniform verwendet werden dürfen. Ausgenommen hiervon sind traditionsgeweihte Abzeichen, wie Schützenketten u. ä. Diese dürfen bei besonderen Veranlassungen angelegt werden.
  6. Militärische Rangabzeichen (Schützenoberst usw.) fallen fort. Es gibt einen Vereins-(Gilden)-Führer und dessen Beiratsmitglieder gemäß den Einheitssatzungen des DRL.
Gruppenfoto
Der letzte Schützenfest-Sonntag vor dem Krieg 1939. Auffallend ist, dass alle Vorstandsmitglieder bis auf die Schirmmützen keinerlei andere Schützensymbole wie Epauletten oder Schärpen tragen. Auf dem Bild ist auch die von den Nationalsozialisten eingeführte Fahne des DRL links zu sehen (von links, stehend): Heinrich Schüpstuhl, Wilhelm Goeke, Willi Schulte, N. Sommer, Josef Schüpstuhl, Caspar Schumacher (Vereinsführer), N.N., Gertrud Schladot; (dahinter): Otto Schulte, Caspar Bilge, Heinrich Schröder; (sitzend): Hilde Fildhaut, Josef Gurris, Theresia Jöhle (Königin), Josef Fildhaut (König), Hilde Goeke, Franz Fildhaut.

Die tatsächliche Umsetzung dieser Verordnungen zeigt obiges Foto von 1939, auf dem die Schützenbrüder in „bürgerlicher Kleidung“, ohne Rangabzeichen und mit der Fahne des DSB zu sehen sind. Nur der König trägt eine Schärpe.

Alle Schützenfeste der damaligen Zeit waren hinsichtlich der Teilnahme und Geselligkeit sehr erfolgreich. Auch der Kirchgang am Montagmorgen fand wie in den Jahren zuvor statt, hier hatten die damaligen Machthaber keine Änderung herbeiführen können. Jedes Fest wurde auf die althergebrachte Weise organisiert und gefeiert und warf entsprechenden Gewinn ab.

Wenn zusammenfassend auf die Zeit des Nationalsozialismus in Wimbern zurückgeblickt wird, muss aus heutiger Sicht festgestellt werden, dass der Verein durch die äußeren Verhältnisse gezwungen wurde, bestimmte Strukturen zu übernehmen. Viele Entscheidungen innerhalb des Vereins zeigen, dass die Wimberner sich doch insgesamt recht zögerlich und abwartend gegenüber den Nationalsozialisten verhielten und in diesem Sinne nur das Nötigste taten.

Das letzte Schützenfest vor dem Krieg wurde am 11. und 12. Juni 1939 gefeiert und brachte einen Überschuss von 236,07 Mark. Der Kontostand bei der Sparkasse Menden belief sich damit auf 870,52 Mark.

Auch wenn in den Kriegsjahren keine Schützenfeste stattfanden, wurden 1940, 1941 und 1942 noch Generalversammlungen abgehalten, die natürlich von der Teilnehmerzahl her recht bescheiden ausfielen, weil viele Schützenbrüder Kriegsdienst leisten mussten. Diese Versammlungen beschäftigten sich im Wesentlichen mit der Rechnungslage, zumal von den Schützenbrüdern weiterhin Mitgliedsbeiträge (vier Mark in zwei Raten) erhoben wurden.

Bereits in der vorerst letzten Generalversammlung im Jahre 1942 gedachten die Wimberner Schützenbrüder der Gefallenen, zu deren Ehre sich die Anwesenden von den Plätzen erhoben.

Der Winter 1942/43 brachte die Wende im Kriegsgeschehen. Am 8. Mai 1945 – mittlerweile als Tag der Befreiung anerkannt – endete der Zweite Weltkrieg.

Der Deutsche Schützenbund hat auf seiner Internet-Seite2 eine Stellungnahme zum Verhältnis von Nationalsozialismus und Schützenwesen veröffentlicht. Darin ist zu lesen:

Die Nationalsozialisten standen dem Schützenwesen skeptisch gegenüber: Ihre Traditionen und Rituale waren ihnen zu kompliziert, teilweise unverständlich und deshalb verdächtig. Der germanische Ursprung des volkstümlichen Vogelschießens konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, das traditionelle Schießen, wie es mit seinen vielen uneinheitlichen Regeln in der Mehrzahl der Vereine ausgeübt wurde, war vollkommen unpraktisch und taugte nicht zur paramilitärischen Ausbildung der Jugend. Die Schützen selbst waren starrsinnig, wenn es um Fahnen, Uniformen und Symbole ging, auf die die Nazis selbst soviel Wert legten. Sie waren auch auf den Schießständen im Weg, die zwar den Vereinen gehörten, aber für die Übungen der SA und später der Hitlerjugend gebraucht wurden.

Auch auf der Vereins­ebene war das Verhältnis der Schützen zum Nationalsozialismus ein Wechselspiel von Beteiligung und Resistenz, von Anpassung bis hin zu vereinzeltem Widerstand. Die unüberschaubare Vielzahl und die Verschiedenheit der Schüt­zengesellschaften, die hauptsächlich auf dem Land sehr oft nicht einmal einer regionalen oder überregionalen Dachorganisation angehörten, verhindert jede pauschale Aussage. Von einer grundsätzlichen Affinität der Schützen zum Nationalsozialismus kann keine Rede sein.

Die Schützenvereine wurden nach dem Krieg von den Siegermächten als „halbmilitärische Vereine“ angesehen und verboten.

Ab 1948 änderte die Militärregierung ihre Ansicht über die Schützenvereine und erlaubte auf Vermittlung des Vorsitzenden des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, die Neugründung von Vereinen und Verbänden, aber zunächst nur als „Schützenbruderschaft“.

  1. Wilhelm Pferdekämper (* 24. November 1881 in Schwerte; † 3. Juli 1961 in Menden) besaß und führte mit seinem Bruder in Menden einen gesunden mittelständischen Betrieb, der sich auf den Handel mit Elektroerzeugnissen spezialisierte. Die beiden Brüder gründeten im Jahre 1922 in Menden eine NSDAP-Ortsgruppe, die sich später stolz zu den ältesten in Westfalen rechnete. Als Ortsgruppenleiter widmete sich Wilhelm Pferdekämper vor allem der Propagandatätigkeit. ↩︎
  2. http://www.dsb.de/tradition/historie/historie/vom_kaiserreich_zum_dritten_reich – abgerufen am 20. März 2016 ↩︎